- Organisationsakt
- Organisations|akt,staatliche Entscheidung über die Errichtung, Zuständigkeitsbestimmung, Änderung oder Aufhebung von staatlichen Körperschaften, Anstalten oder Behörden. Für juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, rechtsfähige Anstalten, Stiftungen) bedürfen Organisationsakte der gesetzlichen Grundlage, für sonstige Einrichtungen oder Behörden können sie unter Umständen auch durch bloß innerdienstliche Rechtsetzung vorgenommen werden. Die Organisationsgewalt als die Befugnis zur Vornahme von Organisationsakten ist zwischen Parlament und Exekutive aufgeteilt. Die Art des Rechtsschutzes gegen Organisationsakte, z. B. gegen die Schließung einer Schule, hängt von der Rechtsform des Organisationsakts ab.
Universal-Lexikon. 2012.